Mannheim liegt in Baden-Württemberg. Dort sind Wärmepumpen nach der Landesbauordnung (Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO) im Regelfall verfahrensfrei und meist auch in der Abstandsfläche zulässig (§ 6 Abs. 1 LBO). Für Split-Klimaanlagen brauchen Sie deshalb in der Regel keine Baugenehmigung. Lärmschutz, Denkmalschutz und das Ortsbild bleiben trotzdem zu beachten.
Was trotzdem gilt, sind die Lärmrichtwerte der TA Lärm, im allgemeinen Wohngebiet nachts 40 dB(A) am nächsten Nachbarfenster. Wir planen Standort und Gerät so, dass diese Werte eingehalten werden.